Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil entschieden, dass eine in Deutschland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe von EU-Angehörigen auch in anderen Mitgliedsstaaten der Union anerkannt werden muss. Dies gelte auch, wenn in dem betreffenden Land keine sogenannte Homo-Ehe existiere.
Geklagt hatten zwei Männer aus Polen und Deutschland, die im Jahr 2018 in Berlin geheiratet hatten. Als sie nach Polen umzogen, verweigerte die dortigen Behörden ihnen die Anerkennung, da das polnische Recht die Ehe zwischen Personen gleichen Geschlechts nicht zulässt. Die beiden mussten erstmal den Weg einer Klage gehen.
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